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landDie Gründe, die zu einer Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO führen können, sind ganz unterschiedlicher Natur. Straftaten nach § 51 des Waffengesetzes gehören ebenso dazu wie Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz, das Einschleusen von Ausländern, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und auch die ganz lapidare Steuerhinterziehung. […]